Fachlexikon / Wiki - Fachbegriffe erklärt

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Waffenschein

Waffenschein heißt im Waffenrecht in Deutschland und der Schweiz die Erlaubnis zum „Führen“ bestimmter Schusswaffen. In Österreich ist dies der Waffenpass.

Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Diese Erlaubnis zum Führen wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren. Besonders letzteres ist meist nicht der Fall. Der Waffenschein dokumentiert die behördliche Erlaubnis, eine Waffe zu führen, wenn auch nicht immer und überall: Das Waffengesetz schreibt Einschränkungen bei Veranstaltungen, Festen oder Aufzügen vor.

Nicht für alles ist jedoch ein Waffenschein erforderlich. Der Transport einer Waffe zum Beispiel ist allgemein erlaubt, wenn die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (nicht zugriffs- und nicht schussbereit) mitgeführt wird – zum Beispiel im verschlossenen Kofferraum. Und: Der Transport muss mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben. Der Jäger darf sein Gewehr ins Revier, zum Schießstand oder zum Büchsenmacher transportieren, der Sicherheitsangestellte seinen Revolver zum Einsatzort.

(Quelle und weitere Informationen http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein )

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist (in Deutschland) eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz – nicht zum Führen – einer Waffe. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind durch das Waffengesetz geregelt.

In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger oder Schusswaffensammler. Der Vollzug des Waffengesetzes ist Ländersache. Die zuständigen Genehmigungsbehörden werden somit vom jeweiligen Bundesland festgelegt. Dies können dann zum Beispiel die Stadt- oder Kreisordnungsämter sein oder auch die Stadt- oder Kreispolizeibehörden.

Die Waffenbesitzkarte ist nicht mit dem Waffenschein zu verwechseln.

(Quelle und weitere Informationen http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_%28Deutschland%29 )

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