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Herkunftsnachweis:
Text vom 11. Oktober 2002 nach Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr 73, Seite 3970ff
mit Änderungen vom 19. Dezember 2002 laut Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr. 86, Seite 4592,
mit Berichtigung vom 19. September 2003 laut Bundesgesetzblatt 2003 Teil 1 Nr. 49, Seite 1957,
mit Änderung vom 10. September 2004 laut Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr. 49, Seite 2318f,
mit Änderung vom 21. Juni 2005 laut Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 Nr. 39, Seite 1818f,
mit Änderung vom 5. November 2007 laut Bundesgesetzblatt 2007 Teil 1 Nr. 56, Seite 2557
mit Änderung vom 26. März 2008 laut Bundesgesetzblatt 2008 Teil 1 Nr. 11, Seite 426ff
und mit Änderungen vom 24. Juli 2009 laut Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1 Nr. 44, Seite 2062
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
§ 5 Zuverlässigkeit
§ 6 Persönliche Eignung
§ 7 Sachkunde
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
§ 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
Unterabschnitt 2 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
§ 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
Unterabschnitt 3 - Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
§ 15a Sportordnungen
§ 15b Fachbeirat Schießsport
§ 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
§ 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
§ 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
Unterabschnitt 4 - Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
§ 21a Stellvertretungserlaubnis
§ 22 Fachkunde
§ 23 Waffenbücher
§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
§ 25 Ermächtigungen und Anordnungen
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§ 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
§ 30 Verbringen von Waffen oder Munition aus dem oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 31 Verbringen von Waffen oder Munition aus dem und durch den Geltungsbereich des Gesetzes und aus anderen und durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Drittstaaten
§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 32a Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes aus Drittstaaten oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in Drittstaaten
§ 33 Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes aus Drittstaaten oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in Drittstaaten
Unterabschnitt 6 - Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 37 Anzeigepflichten
§ 38 Ausweispflichten
§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
Unterabschnitt 7 - Verbote
§ 40 Verbotene Waffen
§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Abschnitt 3 - Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
§ 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
§ 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten
§ 45 Rücknahme und Widerruf
§ 46 Weitere Maßnahmen
§ 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 48 Sachliche Zuständigkeit
§ 49 Örtliche Zuständigkeit
§ 50 Kosten
Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 51 Strafvorschriften
§ 52 Strafvorschriften
§ 52a Strafvorschriften
§ 53 Bußgeldvorschriften
§ 54 Einziehung und erweiterter Verfall
Abschnitt 5 - Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
§ 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
§ 57 Kriegswaffen
Abschnitt 6 - Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
§ 58 Altbesitz
§ 59 Verwaltungsvorschriften
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen
Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände
Unterabschnitt 3: Munition und Geschosse
Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe
Abschnitt 3: Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1: Verbotene Waffen
Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen
Unterabschnitt 1: Erlaubnispflicht
Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
Unterabschnitt 3: Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
Abschnitt 3: Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 1: Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers
glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.