Altersnachweis
Beachten Sie bitte, dass wir in jedem Fall einen Altersnachweis beim Erwerb von Softair, Gas- und Signalwaffen sowie Luftdruckwaffen benötigen. Am einfachsten erbringen Sie den Nachweis, in dem Sie Ihren Personalausweis scannen und uns den Scan per Email schicken. Zur Not tut es auch ein Foto mit dem Handy, die Qualität reicht in den meisten Fällen aus. Von Faxen bitten wir abzusehen, durch die Beschaffenheit der Ausweise und je nach Art des Faxgerätes kommt hier oft nur ein nicht mehr identifizierbarer schwarzer Fleck an. Dies führt dann natürlich zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Softair frei unter 14 Jahren (bis max. 0,08 Joule)
Softairs mit einer Bewegungsenergie von unter 0,08 Joule und einem CE Zeichen werden vom Gesetzgeber als Spielzeug eingestuft und sind daher frei verkäuflich ab 3 Jahren. Sie unterliegen keinerlei Beschränkungen. Da jedoch auch diese Modelle den Originalwaffen z.T. täuschend ähnlich sehen ist es ratsam, sie nicht in der Öffentlichkeit zu benutzen.
Softair frei ab 14 Jahren (bis max. 0,5 Joule)
Softairpistolen und -gewehre mit einer Bewegungsenergie von max. 0,5 Joule unterliegen nicht dem Waffengesetz und müssen daher auch keine "F"-Kennzeichnung tragen. Bei uns erhalten Sie originalgetreue Repliken scharfer Waffen mit Federdruck oder elektrischem Antrieb an, wobei letztere sowohl als AEG (Automatic Electric Gun) oder SAEG (Semi-Automatic Electric Gun) Versionen lieferbar sind (je nach Modell).
Natürlich gilt auch hier: Obwohl der Gesetzgeber keine Auflagen macht sollten Softairs grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt und benutzt werden. Dies schadet nicht nur dem Ruf der Sache und bringt ernsthafte Spieler in Mißkredit sondern es kann Sie auch in Gefahr bringen!
Softair frei ab 18 Jahren (über 0,5 Joule)
Softair Waffen mit einer Bewegungsenergie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz und müssen eine "F" Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport ist Volljährigen auch ohne Waffenschein möglich, das schussbereite Führen in der Öffentlichkeit dagegen nicht und beschränkt sich auf befriedetes Besitztum. In unseren Nachbarländern sind Softairspiele weit geläufiger als bei uns und weniger problematisch in der Öffentlichkeit.
Achtung, Verletzungsgefahr: Niemals ohne Schutzbrille und Schutzkleidung spielen!
Zum Führen in der Öffentlichkeit gilt das zuvor geschriebene.
Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschußgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
Was bedeutet das genau?
Sie können nach wie vor eine Gas,- Alarm- und Schreckschusswaffe ohne Einschränkung frei kaufen. Wir von Schießsport Buinger bieten Ihnen in unserem Online Shop ausschließlich Gas-Signal Waffen und Luftdruckwaffen an, die in Deutschland weiterhin ERLAUBNISFREI sind, die angebotenen Gas-Signal Waffen tragen das Zulassungszeichen PTB, die Luftdruckwaffen und Softairs das F-Zeichen.
FÜHREN von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis, den sogenannten kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der Verstoß ist strafbar. Den Antrag können Sie bei dem zuständigen Polizeipräsidium stellen. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie auf jeder Polizeiwache.
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder dem eigenen befriedeten Besitztum umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.
Im Klartext:
Nur wenn Sie eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen, brauchen Sie den sogenannten "kleinen Waffenschein", nicht aber im eigenen Haus, Garten oder auf dem eigenen Grundstück (mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzers/Eigentümers eines Privatgrundstücks gilt das auch für dessen Grundstück). Hier dürfen Sie die Waffe ohne "kleinen Waffenschein" bei sich tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder ungeladen ist.
Den "kleinen Waffenschein" bekommen Sie bei ihrem Landratsamt oder Rathaus.
Transport
Sie dürfen die Waffe jederzeit auf direktem Weg von einem zum anderen Ort transportieren, z. B. auf dem Weg vom Waffengeschäft nach Hause oder von "Freundin A zu Freundin B". Die Waffe muss dabei ungeladen und sicher verstaut sein.
Sollten Sie gleichzeitig mit der Waffe auch Munition transportieren, müssen beide getrennt voneinander aufbewahrt werden.