Softair frei unter 14 Jahren (bis max. 0,08 Joule)
Softairs mit einer Bewegungsenergie von unter 0,08 Joule und einem CE Zeichen werden vom Gesetzgeber als Spielzeug eingestuft und sind daher frei verkäuflich ab 3 Jahren. Sie unterliegen keinerlei Beschränkungen. Da jedoch auch diese Modelle den Originalwaffen z.T. täuschend ähnlich sehen ist es ratsam, sie nicht in der Öffentlichkeit zu benutzen.
Softair frei ab 14 Jahren (bis max. 0,5 Joule)
Softairpistolen und -gewehre mit einer Bewegungsenergie von max. 0,5 Joule unterliegen nicht dem Waffengesetz und müssen daher auch keine "F"-Kennzeichnung tragen. Bei uns erhalten Sie originalgetreue Repliken scharfer Waffen mit Federdruck oder elektrischem Antrieb an, wobei letztere sowohl als AEG (Automatic Electric Gun) oder SAEG (Semi-Automatic Electric Gun) Versionen lieferbar sind (je nach Modell).
Natürlich gilt auch hier: Obwohl der Gesetzgeber keine Auflagen macht sollten Softairs grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt und benutzt werden. Dies schadet nicht nur dem Ruf der Sache und bringt ernsthafte Spieler in Mißkredit sondern es kann Sie auch in Gefahr bringen!
Softair frei ab 18 Jahren (über 0,5 Joule)
Softair Waffen mit einer Bewegungsenergie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz und müssen eine "F" Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport ist Volljährigen auch ohne Waffenschein möglich, das schussbereite Führen in der Öffentlichkeit dagegen nicht und beschränkt
sich auf befriedetes Besitztum. In unseren Nachbarländern sind Softairspiele weit geläufiger als bei uns und weniger problematisch in der Öffentlichkeit.
Achtung, Verletzungsgefahr: Niemals ohne Schutzbrille und Schutzkleidung spielen!
Zum Führen in der Öffentlichkeit gilt das zuvor geschriebene.